Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99   

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https://dejure.org/1999,1507
OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99 (https://dejure.org/1999,1507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.1999 - 29 U 54/99 (https://dejure.org/1999,1507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 29 U 54/99 (https://dejure.org/1999,1507)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    KFZ-Händler; Ersatzfahrzeug; Reparatur; Vollkaskoversicherung; Ausdrücklicher Hinweis; Fehlender Versicherungsschutz

  • Judicialis

    BGB § 598; ; BGB § 604; ; BGB § 280; ; BGB § 282; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; VVG § 61; ; VVG § 67; ; AKB § 15

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 598; BGB § 604; BGB § 280; BGB § 282; VVG § 67; AKB § 15 Abs. 2
    Keine Haftung des Kunden für die Beschädigung eines für die Dauer der Kfz-Reparatur überlassenen Leihwagens ohne Kaskoversicherung. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Manfred Wandt

  • RA Kotz

    Müssen Vorführwagen Vollkasko versichert sein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherung eines für die Dauer einer Reparatur ausgeliehenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei fehlender Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1047
  • VersR 2001, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Kraftfahrzeughändler nach Treu und Glauben gehalten ist, entweder für seine Vorführwagen zum Schutz der Kunden vor Regreßansprüchen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen (BGH NJW 1972, 1363), und er hat diese Grundsätze auch auf Probefahrten mit Gebrauchtwagen ausgeweitet (NJW 1979, 643).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Die Versicherung hätte auch dann eintreten müssen, wenn der Beklagte den Unfall grob fahrlässig verursacht hätte, was im Rahmen der Abwägung des Mitverschuldens im übrigen die Klägerin beweisen müßte (vgl. BGH NJW 1967, 622, 625), wie auch die Versicherung einen höheren Verschuldensgrad als einfache Fahrlässigkeit hätte beweisen müssen, wenn der Wagen versichert gewesen wäre.
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76

    Haftung für Beschädigung eines Kfz aus Anlaß einer aufgedrängten Probefahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Kraftfahrzeughändler nach Treu und Glauben gehalten ist, entweder für seine Vorführwagen zum Schutz der Kunden vor Regreßansprüchen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen (BGH NJW 1972, 1363), und er hat diese Grundsätze auch auf Probefahrten mit Gebrauchtwagen ausgeweitet (NJW 1979, 643).
  • BGH, 22.02.1994 - VI ZR 309/93

    Auslegung ausländischer AGB durch den Tatrichter

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Aber auch ein stillschweigender Haftungsausschluß wegen hinreichenden Versicherungsschutzes, der von der Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen bejaht wird (vgl. z.B. BGH NJW 1956, 1915; 1965, 1269; 1994, 1408), kommt nicht in Betracht, weil ein solcher Versicherungsschutz eben nicht bestanden hat.
  • OLG Hamm, 11.02.1982 - 4 U 330/81
    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Die von der Klägerin angeführten Fälle gewerbsmäßiger Fahrzeugvermietung (OLG Hamm MDR 1982, 580 und Urt. v. 11.2.1998 - 30 U 195/97) sind von der Interessenlage und den Usancen her nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 32 U 281/91

    Ersatzfahrzeug innerhalb der Garantie; Schäden am Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Die Interessenlage ist in Fällen wie dem vorliegenden, in denen dem Kunden für die Dauer der Reparatur seines neuen Wagens vom Verkäufer sozusagen als Gewährleistungservice ein Ersatzfahrzeug leihweise zur Verfügung gestellt wird, nicht wesentlich anders (vgl. OLG Hamm, 32. ZS, NJW-RR 1993, 672).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 248/63

    Haftungsausschluß aufgrund einer Erklärung über Kaskoversicherung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99
    Aber auch ein stillschweigender Haftungsausschluß wegen hinreichenden Versicherungsschutzes, der von der Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen bejaht wird (vgl. z.B. BGH NJW 1956, 1915; 1965, 1269; 1994, 1408), kommt nicht in Betracht, weil ein solcher Versicherungsschutz eben nicht bestanden hat.
  • LG Coburg, 01.04.2008 - 23 O 96/07

    Vorsicht am Baggerloch - Beschädigung eines gemieteten Baggers

    Die Situation ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Kfz-Händler während der Reparatur eines von ihm verkauften Fahrzeugs einen Leihwagen zur Verfügung stellt (vgl. OLG Hamm, NVersZ 2000, 385) oder in denen ein Kaufinteressent eine Probefahrt macht.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 8 U 97/97   

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https://dejure.org/1999,3301
OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 8 U 97/97 (https://dejure.org/1999,3301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.06.1999 - 8 U 97/97 (https://dejure.org/1999,3301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 8 U 97/97 (https://dejure.org/1999,3301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 649

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall von Leistungspositionen durch Bauentwurfsänderung als Teilkündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bau-gewerbe.de (Kurzinformation)

    Wegfall einer Leistungsposition als Teilkündigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 5, § 8 Nr. 1; BGB § 649
    Wegfall von Leistungspositionen nach Bauentwurfsänderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung des Bauentwurfs oder Teilkündigung? (IBR 2000, 366)

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 520
  • BauR 2000, 897
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 8 U 97/97
    Dabei sind die Ersparnisse und der anderweitige Erwerb auf den konkreten Vertrag zu beziehen (vgl. BGHZ 131, 362, 364 ff.).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 39/86

    Umsatzsteuerpflicht der Restvergütung nach teilweiser Ausführung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 8 U 97/97
    Da es bei dem Vergütungsanspruch aus § 649 BGB an einer Leistung des Unternehmers fehlt, mithin ein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft nicht vorliegt (vgl. BGHZ 101, 130 ff.), schuldet die Beklagte die Bezahlung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf diesen Betrag nicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Ansprüche des Auftragnehmers (z.B. wegen dadurch entstehender Unterdeckung seiner umgelegten allgemeinen Geschäftskosten bzw. Baustellengemeinkosten etc.) können in einem solchen Fall, bei dem der Auftragnehmer keinen Ausgleich erhält, weil keine andere Leistung an die Stelle der weggefallenen Leistung tritt, über die Änderung der Geschäftsgrundlage bzw. eine Anpassung der Vergütung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1502 mwN in Fn 239) bzw. gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B (vgl. Juntunen, BauR 2010, 698) bzw. gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 23/24) bzw. (entsprechend dem Fall der Selbstübernahme durch den Auftraggeber i.S.v. § 2 Abs. 4 VOB/B) gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B entstehen, weil darin eine Teilkündigung des Werkvertrages i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B mit der Vergütungsfolge gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B liegen kann (vgl. Ingenstau/Korbion-Vygen, a.a.O., § 8 Abs. 1, Rn 4 mwN; OLG Oldenburg, Urteil vom 24.06.1999, 8 U 97/97, BauR 2000, 897; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2011, 21 U 118/00, BauR 2001, 803).
  • LG Schwerin, 29.11.2012 - 4 O 270/12

    Anspruch aus einem geschlossenen Bauvertrag über die Erbringung von

    Eine Teilkündigung gem. § 8 VOB/B wird nach der Rechtsprechung (OLG Oldenburg, Baurecht 2000, 897 ff.) nur angenommen, wenn die Leistungsposition des Bauvertrages vollständig wegfällt, was hier aber nicht gegeben ist.
  • LG Schweinfurt, 30.06.2010 - 14 O 928/08

    VOB/B-Einheitspreisvertrag: Wie werden Nullpositionen abgerechnet?

    In den Fällen, in denen keine Ersatzposition an die Stelle der weggefallenen Position tritt, ist das Verhalten des Auftraggebers, der diese Position nicht ausführen lässt, als Teilkündigung auszulegen, so dass § 8 Nr. 1 VOB/B entsprechend anzuwenden ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.06.1999, Az.: 8 U 97/97; Ingenstau/Korbion/Vygen, VOB-Kommentar, 16. Aufl., § 8 Nr. 1 VOB/B RN 4).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 4 U 1785/05

    Schadensersatz nach freier Kündigung?

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob bei Überschreitung der Befugnisse des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3 VOB/B das Änderungsverlangen einer Teilkündigung des Auftraggebers i.S.d. § 8 Nr. 1 VOB/B gleichkommen kann (vgl. Ingenstau/Korbion/Keldungs, 15. Auflage, § 1 Nr. 3, Rn 13 f), bzw. ob in einer Anordnung des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3 VOB/B zugleich eine Teilkündigung des Vertrags nach § 8 Nr. 1 VOB/B, liegen kann (vgl. OLG Oldenburg, Baurecht 2000, 897).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 12 O 314/11
    Ansprüche des Auftragnehmers können in einem solchen Fall über die Änderung der Geschäftsgrundlage bzw. eine Anpassung der Vergütung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B entstehen, weil darin eine Teilkündigung des Werkvertrages i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B mit der Vergütungsfolge gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B liegen kann (vgl. Ingenstau/Korbion-Vygen, § 8 Abs. 1, Rn. 4 m. w. N.; OLG Oldenburg, Urt. v. 24.06.1999 - 8 U 97/97; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2011 - 21 U 118/00).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.1999 - 3 U 91/98 BSch Mo   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2501
OLG Köln, 05.02.1999 - 3 U 91/98 BSch Mo (https://dejure.org/1999,2501)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.1999 - 3 U 91/98 BSch Mo (https://dejure.org/1999,2501)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - 3 U 91/98 BSch Mo (https://dejure.org/1999,2501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Haftung; Haftungsausschluß; Wirksamkeit; AGB; Grobe Fahrlässigkeit; Unfall; Boot; Schiffahrt

  • Wolters Kluwer

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch eines 7 1/2 jährigen Kindes nach einem grob fahrlässig verursachten Bootsunfall; Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Trümmerfraktur des rechten Fußes mit großem knöchernen Substanzverlust des Fußwurzelknochens und ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Inhabers einer Wasserski-Schule wegen grober Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; AGB § 11 Nr. 7; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; StPO § 153 a Abs. 2

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 277; BGB § 847
    10 000 DM Schmerzensgeld bei Trümmerfraktur des rechten Fußes

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 277, 847
    Grobe Fahrlässigkeit des Inhabers einer Wasserski-Schule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 899
  • SpuRt 2001, 200
 
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7412
OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98 (https://dejure.org/1999,7412)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.1999 - 25 U 4085/98 (https://dejure.org/1999,7412)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 25 U 4085/98 (https://dejure.org/1999,7412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ankaufsvereinbarung; Laufzeit; Erbbaurechtsvertrag; Frist; Grundstückskauf

  • Judicialis

    BewG § 145 ff; ; WertV § 15 ff; ; BGB § ... 242; ; BGB § 415 II; ; BGB § 873 II; ; BGB § 139; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 147; ; ErbbRVO § 5 I; ; GBO § 29; ; HGB § 128 S. 1; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Aufrechterhaltung einer Ankaufsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 27 O 8498/96
  • OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87

    Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Denn diese Wertsteigerung kommt auch der Beklagten zugute, so daß sie keine Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung bewirkt (BGH NJW 1989, 2129/2131).

    Für die Auslegung des Begriffs "Verkehrswert" im Vertrag vom 10.9.1965 kommt es gem. §§ 133, 157 BGB auf die Vorstellungen der Parteien zum damaligen Zeitpunkt an (BGH NJW 1989, 2129/2130).

    Danach wird der Verkehrswert eines Grundstücks generell durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (BGH NJW 1989, 2129/2130).

    Mangels konkreter Anhaltspunkte, die für etwas anderes sprechen könnten, ist daher die zwischen den Vertragsparteien am 10.9.1965 vereinbarte Ankaufsklausel dahin zu verstehen, daß bei der Ermittlung des Verkehrswerts die Belastung des Grundstücks durch das Erbbaurecht außer Betracht bleiben sollte (vgl. auch BGH NJW 1989, 2129/2130).

  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27.1.1997 die dort auf S. 13 aufgeführten Grundstücke nicht nach genauer Lage und mit dem Namen des Eigentümers bezeichnet, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des BVerfG notwendig wäre (BVerfG NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909; vgl. auch BGH NJW 1994, 2899; NZM 1998, 196).

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NZM 1998, 196/198).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27.1.1997 die dort auf S. 13 aufgeführten Grundstücke nicht nach genauer Lage und mit dem Namen des Eigentümers bezeichnet, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des BVerfG notwendig wäre (BVerfG NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909; vgl. auch BGH NJW 1994, 2899; NZM 1998, 196).
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92

    Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27.1.1997 die dort auf S. 13 aufgeführten Grundstücke nicht nach genauer Lage und mit dem Namen des Eigentümers bezeichnet, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des BVerfG notwendig wäre (BVerfG NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909; vgl. auch BGH NJW 1994, 2899; NZM 1998, 196).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27.1.1997 die dort auf S. 13 aufgeführten Grundstücke nicht nach genauer Lage und mit dem Namen des Eigentümers bezeichnet, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des BVerfG notwendig wäre (BVerfG NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909; vgl. auch BGH NJW 1994, 2899; NZM 1998, 196).
  • BGH, 22.02.1980 - V ZR 135/76

    Sittenwidrigkeit einer Ankaufsvereinbarung

    Auszug aus OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH WM 1980, 877 m.w.N.) eine an die volle Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags gekoppelte Bindungsdauer der Ankaufspflicht mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.05.1999 - 14 W 327/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8301
OLG Koblenz, 31.05.1999 - 14 W 327/99 (https://dejure.org/1999,8301)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.1999 - 14 W 327/99 (https://dejure.org/1999,8301)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 1999 - 14 W 327/99 (https://dejure.org/1999,8301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung; Vergleichsabschluss; Notwendigkeit einer Mitwirkung; Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 121

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121
    Bewilligung von PKH zum Abschluss eines Vergleichs unter Beiordnung eines Verkehrsanwaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17763
OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00 (https://dejure.org/2000,17763)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.02.2000 - 4 WF 13/00 (https://dejure.org/2000,17763)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 4 WF 13/00 (https://dejure.org/2000,17763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 63 F 1009/99
  • OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 14.03.1985 - 26 WF 687/85
    Auszug aus OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00
    Dies führt im Hinblick auf die in § 17 1 S. 1 GKG vorgesehene Begrenzung des Streitwerts auf den Gesamtbetrag der geforderten Leistung als Höchstbetrag dazu, dass der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Rechtskraft der Scheidung den Streitwert bestimmt, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragseinreichung die Ehe rechtskräftig geschieden wird (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 51; OLG München, JurBüro 1985, 742; vgl. im übrigen zum Meinungsstreit in dieser umstrittenen Frage Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4410, 4428).
  • OLG Bremen, 07.04.1987 - 4 WF 34/87
    Auszug aus OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00
    Die Streitwertberechnung des Familiengerichts basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 07.04.1987, 4 WF 34/87), von der abzuweichen die Beschwerde keine Veranlassung gibt.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1991 - 3 WF 29/91
    Auszug aus OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00
    Dies führt im Hinblick auf die in § 17 1 S. 1 GKG vorgesehene Begrenzung des Streitwerts auf den Gesamtbetrag der geforderten Leistung als Höchstbetrag dazu, dass der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Rechtskraft der Scheidung den Streitwert bestimmt, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragseinreichung die Ehe rechtskräftig geschieden wird (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 51; OLG München, JurBüro 1985, 742; vgl. im übrigen zum Meinungsstreit in dieser umstrittenen Frage Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4410, 4428).
  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Ob der Streitwert eines Verfahrens auf Getrenntlebensunterhalt oder dessen Abänderung gemäß § 42 Absatz 1 GKG auch dann auf den Jahresbetrag der geforderten oder abzuändernden Leistung festzusetzen ist, wenn im Ergebnis Unterhalt für weniger als ein Jahr geschuldet ist, ist streitig (vgl. u.a. OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamm v. 06.02.1997 - WF 65/97, OLG-Report Hamm 1997, 127 jeweils m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Bremen und des OLG Hamburg an, dass der Streitwert dann geringer ist als der Jahresbetrag, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 51, wohl auch OLG München JurBüro 1985, 742).

  • OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01

    Streitwert in Unterhaltssachen - Rechtskraft der Scheidung während Verfahren über

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß der Streitwert dann geringer als der Jahresbetrag ist, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen OLGR 2000, 151; OLG Düsseldorf JurBüro 92, 51, wohl auch OLG München JurBüro 85, 742).
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